Unsere Schüler*innen haben in der 4. Klasse die Möglichkeit in die Berufspraxis zu schnuppern. Schnuppertermine werden jedoch nicht an Schularbeitentagen genehmigt. Bitte nachfolgendes Formular herunterladen und vollständig ausfüllen.
SCHUG § 13b. (1) Schülern ab der 8. Schulstufe allgemein bildender sowie berufsbildender mittlerer und höherer Schulen kann auf ihr Ansuchen die Erlaubnis erteilt werden, zum Zweck der individuellen Berufs(bildungs)orientierung an bis zu fünf Tagen pro Unterrichtsjahr dem Unterricht fern zu bleiben. Die Erlaubnis zum Fernbleiben ist vom Klassenvorstand nach einer Interessenabwägung von schulischem Fortkommen und beruflicher bzw. berufsbildender Orientierung zu erteilen.
Es können (sollten) auch schulfreie Tage zum Schnuppern genutzt werden. Nachfolgendes Formular ist vom Betrieb zu genehmigen und dient Ihnen als Rückversicherung.
Unter nachfolgendem Link bekommen Sie einen Überblick über die Vielfältigkeit der Berufsangebote in Österreich.
Auf der Webseite von Watchado stellen Menschen ihren Beruf vor - Jugendliche erhalten dabei interessante Einblicke in die verschiedenen Berufsfelder.
Die WKO bietet hier ein Tool an, um im Bezirk leichter Lehrstellen finden zu können. Auch gibt es generell eine Übersicht über mögliche Ausbildungsbetriebe.
Schule oder Lehre? Hier finden Sie tolle weiterführende Informationen zur weiterführenden Schulen, Lehre und Bewerbung.